Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
- Geburtsurkunde des Verstorbenen,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- falls verheiratet: Heiratsurkunde,
- falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
- Meldenachweis des Verstorbenen
Für die Austellung einer Sterbeurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von € 8,70 an. Mitteilungen für die Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Pensionsversicherungsanstalt) werden gebührenfrei ausgestellt.
www.help.gv.at