Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen

Für die Austellung einer Sterbeurkunde fällt eine Gebühr in Höhe von € 8,70 an. Mitteilungen für die Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Pensionsversicherungsanstalt) werden gebührenfrei ausgestellt.

www.help.gv.at

Zuständig