Freizeitwohnsitz Abgabenverordnung

Veröffentlichungsdatum24.03.2020Lesedauer< 1 MinuteKategorienGemeinde
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Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07. November 2019 wurde vom Gemeinderat einstimmig die Festlegungen der Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. Die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe wurde einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Die Verordnung ritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Die Verordnung der Gemeinde Achenkirch finden Sie hier:  2019 11 08_Kundmachung Freizeitwohnsitzabgabe.pdf (389 KB - 18.11.2019 08:36:59 - ID: 1629805)

Das Formular für die Selbstbemessung der Abgabe finden Sie hier: Freizeitwohnsitz_Formular Selbstbemessung Tiroler Freizeitwohnsitzabgabe (TFWAG)[1].pdf (447 KB - 25.03.2020 16:21:54 - ID: 1681726)