Solar bzw. Photovoltaikförderung

Richtlinien zur Gewährung einer Förderung für die Errichtung von Sonnenenergieanlagen
(Gemeinderatsbeschluss vom 06.10.2022)


ACHTUNG!

Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen ist der Baubehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wissen über Existenz und Beschaffenheit der Anlage ist vor allem für die Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung. ( § 52c Abs. 6 Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022))

Mit der Vorlage der Energieagentur Tirol kann die Meldung zur Bauvollendung an die Gemeinde erfolgen. Es wird darum gebeten, der Bauvollendungsanzeige ein Foto der Anlage beizulegen.

Anzeige der Bauvollendung Solar bzw. Photovoltaikanlage


Datei herunterladen (652 KB) - .PDF

Zuständig

Formulare