Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Achenkirch

Trauungssaal Gemeinde

Trauung im Sitzungssaal ©standesamt

Aufgabenbereich des Standesamtes:

  • Personenstandswesen (Geburten, Eheschließungen, Eingetragene Partnerschaften und Sterbefälle)

  • Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (Staatsbürgerschaftsevidenz, Staatsbürgerschaftsnachweise)

Um Personenstandesfälle (Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle) beurkunden zu können, sind beiliegende Originalurkunden beim Standesamt vorzulegen.

Geburt:

Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.

Welche Dokumente sind erforderlich:

Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass) ggf. Nachweis eines akadem. Grades. War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunde der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen.
Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.
Kosten bei einer späteren Ausstellung von Geburtsurkunden: je Stück € 13,10 (Bundesgebühr € 11,00 und Verwaltungsabgabe € 2,10 ).

Eheschließung:

  • In Österreich geborene Personen sind im Zentralen Personenstandsregister zu erfassen. Hierfür ist die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich.
  • Bei nicht in Österreich geborenen Personen ist der Auszug aus dem Geburtenbuch, Geburtsregister oder ähnliche Urkunde (Abstammungsurkunde) erforderlich.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bei österr. Staatsbürgern
  • Reisepass oder Personalausweis (bei fremden Staatsbürgern)
  • Meldenachweis der Heimatgemeinde
  • Heiratsurkunde(n) der Vorehe(n)
  • Nachweis der Auflösung der Ehe(n) (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Ehefähigkeitszeugnis nicht älter als 6 Monate (für fremde Staatsbürger)

Die Gebühren für eine Eheschließung im Standesamt Achenkirch liegen zwischen ca. € 122,-- und € 247,-- (abhängig von der Herkunft der Unterlagen).

Traumhochzeit am Achensee - damit auch Ihr schönster Tag im Leben für Sie unvergessen bleibt!

Für den schönsten Tag Ihres Lebens bietet die Gemeinde Achenkirch exklusive Möglichkeiten für standesamtliche Trauungen in landschaftlich reizvoller Umgebung.

Trauorte:

Sitzungssaal der Gemeinde Achenkirch

  • Kapazität: bis zu 30 Personen
  • Geeignet für kleine, intime Trauungen

Stube des Heimatmuseums Achental (Nordende des Achensees)

  • Kapazität: bis zu 20 Personen
  • Historisches Ambiente für eine besonders stimmungsvolle Zeremonie


Altes Widum

  • Kapazität: ca. 50 – 70 Personen
  • Ideal für größere Hochzeitsgesellschaften

Achtung: Termine müssen vorab mit dem Standesamt abgestimmt werden.


Gebühren für eine standesamtliche Trauung außerhalb des Amtsgebäudes: ca. € 555 – 680 (abhängig von der Herkunft der Unterlagen) zuzüglich

  • Heimatmuseum: derzeit € 180 zzgl. ggf. Heizkostenpauschale von November bis April
  • Altes Widum: zusätzliche Kosten je nach Art der Vorbereitung zwischen € 300 – 600

Sterbefall:

  • Anzeige des Todes (wird vom Arzt ausgestellt)
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremden Staatsbürgern Reisepass oder Personalausweis)
  • Meldenachweis des letzten Hauptwohnsitzes

Die Gebühren bei einem Sterbefall richten sich nach der Anzahl der auszustellenden Sterbeurkunden. Je Sterbeurkunde ist eine Gebühr in Höhe von € 13,10 zu entrichten. Für Sozialversicherungs- oder Pensionszwecke erforderliche Bestätigungen sind gebührenfrei.

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis:

  • Geburtsurkunde des Antragstellers
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei unehelichen Kindern der Mutter)
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes (Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. In Achenkirch können nur Staatsbürgerschaftsnachweise für österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Achenkirch oder der Gemeinde Steinberg am Rofan ausgestellt werden.)

Der Antrag ist vom Antragsteller oder vom gesetzlichen Vertreter (bei minderjährigen Antragstellern) zu unterfertigen. Die Gebühren für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises liegen derzeit bei € 55.-. Aufgrund einer Änderung des Gebührengesetzes ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ausgestellt wird (sofern er innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt beantragt und ausgestellt wird) von der Bundesstempelgebühr sowie Verwaltungsabgabe befreit. Die erstmalige Ausstellung bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres ist somit gebührenfrei.

Ihre Standesbeamter in Achenkirch


Bankverbindung Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Achenkirch
IBAN: AT09 3621 8000 0025 2759
BIC: RZTIAT22218

Stube Heimatmuseum


Alter Widum 

Kontakt

Kontaktdaten von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Achenkirch
Telefon+43 5246 6247-11
Faxnummer+43 5246 6869
E-Mail (offiziell)standesamt@achenkirch.gv.at

Leiter

Stefan Pockstaller
Kontaktdaten von Stefan Pockstaller
Amtsleiter, Melde- und Standesamt
Stefan Pockstaller
Tel: +43 5246 6247 14
Mobil: +43 676 844 255 256
Fax: +43 5246 6869
amtsleiter@achenkirch.gv.at
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Untere Dorfstraße 387

Mitarbeiter

Carina Gardener
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Allgemeine Verwaltung, Melde- und Standesamt
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sekretariat@achenkirch.gv.at
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