Illegale Müllablagerung im Gemeindegebiet

Veröffentlichungsdatum03.03.2026Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
illegale Müllablagerung

Im Gemeindegebiet wurde eine unerlaubte Ablagerung von Abfällen festgestellt. Es handelt sich dabei vorwiegend um Biomüll, der auf öffentlichen Flächen widerrechtlich entsorgt wurde.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Ablagern von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Entsorgungseinrichtungen eine Verwaltungsübertretung darstellt und gesetzlich verboten ist. Dies gilt ausdrücklich auch für Biomüll.

Illegale Müllablagerungen beeinträchtigen die Umwelt, führen zu Geruchsbelästigungen, können Schädlinge anziehen und verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.

Die Gemeinde wird derartige Verstöße konsequent verfolgen. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Es ist mit entsprechenden verwaltungs- und strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Die Bevölkerung wird ersucht, Abfälle ausschließlich über die dafür vorgesehenen Einrichtungen (Biotonne, Recyclinghof) zu entsorgen.

Hinweise auf mögliche Verursacherinnen oder Verursacher können vertraulich an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Die Gemeinde ersucht um Einhaltung der geltenden Vorschriften im Interesse einer sauberen und lebenswerten Umwelt.